Der Grundversorger eines jeweiligen Gebietes ist gesetzlich verpflichtet, eine Stromversorgung sicherzustellen, wenn Kunden keinen Vertrag über eine Stromlieferung abschließen. Die Belieferung des Stroms erfolgt dann im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. Die Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der ergänzenden Bedingungen der enviaM gelten im Grundversorgungsgebiet der enviaM.