Informationen zur Dezember-Soforthilfe Gas
Das sollten enviaM-Geschäftskunden zur Soforthilfe wissen
zuletzt aktualisiert am 14.11.2023, 13:56 Uhr
So konnten Sie die Soforthilfe erhalten
Je nach gewählter Zahlungsmethode Ihrer monatlichen Abschläge war Folgendes zu beachten:
Wichtige Fragen & Antworten zur Soforthilfe
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Was hat die Soforthilfe für meinen Dezember-Abschlag bedeutet?
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Konnten die Dezember-Soforthilfe und der Dezember-Abschlag in der Höhe abweichen?
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Wie wird die Soforthilfe auf der Rechnung ausgewiesen?
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Ist mein gesamter Gasverbrauch im Dezember für mich "kostenlos"?
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Wie hoch war die Dezember-Soforthilfe für mich?
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Wie hat die Soforthilfe für Kunden mit Dauerauftrag oder Überweisung funktioniert?
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Ist es sinnvoll, meinen Abschlag jetzt anzupassen?
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Profitierte jeder enviaM-Kunde von der Soforthilfe?
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Wie hat die Soforthilfe für Kunden mit Lastschriftverfahren funktioniert?
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Was passierte, wenn keine Prognose-Werte aus dem September 2022 vorlag?
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Wie lange musste ich schon Kunde bei enviaM sein, damit ich die Soforthilfe im Dezember erhalten konnte?
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Was ist mit Kunden, die nach dem 1. Dezember 2022 zu enviaM gekommen sind? Haben die auch ihre Soforthilfe von enviaM bekommen?
Hinweise für RLM-Kunden zur Soforthilfe
Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) konnten ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe haben. Um davon profitieren zu können, mussten sie uns unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Anspruch mitteilen.
Wer war anspruchsberechtigt?
Hinweis für nicht durchgängig von uns versorgte Kunden
Wer war nicht anspruchsberechtigt?
Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt waren:
- zugelassene Krankenhäuser - sie sollen separat entlastet werden.
- Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen.
Wie wurde die Soforthilfe für RLM-Kunden berechnet?
Basis für die Berechnung des Entlastungsbetrages war ein Zwölftel Ihres tatsächlichen Verbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 und Ihr vertraglicher Preis für den Monat Dezember 2022.
Wir haben den einmaligen Entlastungsbetrag mit Ihrer Rechnung für Dezember 2022, die Anfang Januar 2023 erstellt wurde, verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen in der Rechnungslegung kommen kann, da wir alle gesetzlichen Forderungen bestmöglich umsetzen möchten.
+++ Die Frist zur Anmeldung des Soforthilfe-Anspruchs für RLM-Kunden ist zum 31. Dezember 2022 abgelaufen. +++
Hinweise für Wärmecontracting-Kunden
Kunden mit einem Wärmecontracting-Vertrag waren ebenfalls anspruchsberechtigt. Sie mussten Ihren Abschlag im Dezember nicht an uns zahlen. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurde Ihr Abschlag im Dezember von uns nicht eingezogen.
Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zu Gaskunden entsprach die Höhe der Soforthilfe 120 Prozent des Septemberabschlages.