Die Energieunternehmen sind gesetzlich zur Abnahme und Vergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen verpflichtet – und das über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg. Seit 2007 gelten für Anlagen auf und an Gebäuden oder Lärmschutzwänden folgende Sätze:
49,21 ct/kWh für die ersten 30 kWp*
46,82 ct/kWh für 30 kWp bis 100 kWp*
46,30 ct/kwh ab 100 kWp*
Für Fassadenanlagen werden 5 ct/kWh zusätzlich gezahlt, also maximal 54,21 ct/kWh.
*kWp = Kilowatt Peak, die Spitzenleistung Ihrer Solaranlage.
die Grundvergütung für Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt 40 EUR pro m², mindestens jedoch 275 EUR je Anlage
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bis 40 m² Bruttokollektorfläche werden mit 70 EUR pro m² gefördert
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de
Einbau einer Biomasseheizung
Zuschuss
Biomassekessel
Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je KW, mindestens jedoch 1.000 EUR.
Hackschnitzelkessel:
Die Förderung beträgt 500 EUR je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel (von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung)